Gender Mainstreaming im Landtag
Der rheinland-pfälzische Landtag befasst sich seit dem Jahr 2000 mit der Strategie des Gender Mainstreaming. Auf der Webseite Landtag Rheinland-Pfalz sind unter dem Menüpunkt Dokumente/Recherche in Opal alle parlamentarischen Dokumente zum Thema Gender Mainstreaming nachlesbar.
Auf Antrag von SPD und FDP vom 11. Oktober 2001 (Drucksache 14/346) hat der Landtag am 25. Januar 2002 einen Grundsatzbeschluss (Plenarprotokoll 14/18, S.1102 ff.) zur Verankerung von Gender Mainstreaming in der rheinland-pfälzischen Politik und Verwaltung gefasst.
Dieser Beschluss enthält nicht nur den Auftrag an Regierung und Verwaltung, Gender Mainstreaming konsequent umzusetzen, sondern auch eine Selbstverpflichtung des Parlamentes, Gender Mainstreaming zum Leitprinzip der eigenen Arbeit zu machen. Gleichzeitig forderte der Landtag die Landesregierung auf, nach einem Jahr über die Umsetzung und ersten Erfahrungen zu berichten.
Bericht der Landesregierung „Gleichstellung von Frauen und Männern weiterentwickeln - Gender Mainstreaming konsequent umsetzen“ (Drucksache 14/1827).
Bericht der Landesregierung „Gleichstellung von Frauen und Männern weiterentwickeln - Gender Mainstreaming konsequent umsetzen“ (Drucksache 14/1827).
Auf Antrag der SPD vom 2. Oktober 2008 (Drucksache 15/2681) hat der Landtag am 25. Juni 2009 die Fortführung der Gleichstellungspolitik im Interesse von Frauen und Männern beschlossen (Plenarprotokoll 15/70, S. 4273 ff.).
In diesem Beschluss ist neben der Selbstverpflichtung zur weiteren Verankerung von Gender Mainstreaming in allen Politikfeldern und gezielter Umsetzung der Strategieelemente auch der Auftrag an die Regierung enthalten, über den Umsetzungsprozess von Gender Mainstreaming der vergangenen fünf Jahre zu berichten. Bericht der Landesregierung zur „Umsetzung von Gender Mainstreaming in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache 15/4160).
Am 27. Mai 2010 beschloss der Landtag, Gender Budgeting als haushaltspolitisches Instrument zu verankern (Drucksachen 15/3913 und 15/4548); (Plenarprotokoll 15/90, S. 5411 ff.).